Information zur Umsetzung der Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie entsprechend dem Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming, Nummer 18, vom 26.05.2020
Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der oben genannten Allgemeinverfügung besteht ab dem 01. Juni 2020 der Betreuungsanspruch gegenüber den Kindertagesstätten und den Horten im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs im Umfang des jeweiligen Betreuungsvertrages grundsätzlich uneingeschränkt.
Stehen Personal oder Räumlichkeiten nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, kann der Betrieb der Einrichtung, insbesondere durch Verringerung der Betreuungszeiten, vorübergehend eingeschränkt werden.
Die Stadt Ludwigsfelde als Träger der kommunalen Kindertagesstätten setzt die oben genannte Allgemeinverfügung ab dem 03.06.2020 bis zum 24.06.2020 wie folgt um:
- Kinder, für die eine Befürwortung zur Notbetreuung vorliegt, können im Rahmen ihres Betreuungsvertrages die Einrichtung uneingeschränkt während der aktuellen Öffnungszeiten besuchen
- Kinder im letzten Kita-Jahr können im Rahmen ihres Betreuungsvertrages die Einrichtung uneingeschränkt während der aktuellen Öffnungszeiten besuchen
- Kinder bis zum letzten Kita-Jahr ohne Befürwortung zur Notbetreuung können die Einrichtung täglich 6 Stunden in einer vorgegebenen Zeit besuchen
- Kinder im Grundschulalter ohne Befürwortung zur Notbetreuung können die Einrichtung 4 Stunden an den Tagen des Präsenzunterrichts der Schulen besuchen
- Notbetreuungsanträge können weiterhin gestellt werden
- Elternbeiträge für den Monat Juni sind von allen Eltern zu zahlen, da die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Kindertagesbetreuung für Kinder bis zum letzten Kita-Jahr in Höhe von 6 Stunden täglich und für Kinder im Grundschulalter von 4 Stunden an den Tagen des Präsenzunterrichts der Schulen, besteht. Inwieweit eine nachträgliche Anpassung des Elternbeitrages für eine nicht vollumfängliche Betreuung entsprechend des abgeschlossenen Betreuungsvertrages erfolgt, ist derzeit noch in Klärung mit der Landesebene.
Die Erklärung zur Corona-Eindämmungsregelung ist dem Kind/Ihren Kindern täglich, neu ausgefüllt, mitzugeben. Die Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder kann ohne diese tägliche Erklärung nicht erfolgen. Download
Wichtige Anweisungen, die in den Kindertagesstätten einzuhalten sind, können Sie in der Infobox nachlesen und sind in allen Einrichtungen ausgehangen.
Nachfolgend erhalten Sie gesonderte Informationen für die einzelnen Kindertagesstätten:
Kita „Märchenland“
- Öffnungszeit: 6.00 – 17.00 Uhr ab 03.06.2020 – 24.06.2020
- Kinder mit Notbetreuung: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder im letzten Kita-Jahr: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder bis zum letzten Kita-Jahr: 8.30 – 14.30 Uhr
- die Ein-Tagesregelung entfällt ab Dienstag, den 02.06.2020
Kita „Benjamin Blümchen“
- Öffnungszeit: 6.00 – 16.30 Uhr ab 03.06.2020 – 24.06.2020
- Kinder mit Notbetreuung: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder im letzten Kita-Jahr: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder bis zum letzten Kita-Jahr: 9.00 – 15.00 Uhr
- die Ein-Tagesregelung entfällt ab Dienstag, den 02.06.2020
Außenstelle der Kita „Benjamin Blümchen“
- Öffnungszeit: 6.00 – 16.30 Uhr ab 03.06.2020 – 24.06.2020
- Kinder mit Notbetreuung: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder im letzten Kita-Jahr: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder bis zum letzten Kita-Jahr: 9.00 – 15.00 Uhr
- die Ein-Tagesregelung entfällt ab Dienstag, den 02.06.2020
Kita „Zwiebelchen“
- Öffnungszeit: 6.00 – 17.00 Uhr ab 03.06.2020 – 24.06.2020
- Kinder mit Notbetreuung: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder im letzten Kita-Jahr: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder im Grundschulalter: an den Tagen des Präsenzunterrichts
Kita „Kleeblatt“
- Öffnungszeit: 6.00 – 17.00 Uhr ab 03.06.2020 – 24.06.2020
- Kinder mit Notbetreuung: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder im letzten Kita-Jahr: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder im Grundschulalter: an den Tagen des Präsenzunterrichts
Kita an der Theodor-Fontane-Grundschule
- Öffnungszeit: 6.00 – 17.00 Uhr ab 03.06.2020 – 24.06.2020
- Kinder mit Notbetreuung: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder im letzten Kita-Jahr: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder im Grundschulalter: an den Tagen des Präsenzunterrichts
Kita „Knirpsentreff“ in Ahrensdorf
- Öffnungszeit: 6.30 – 17.00 Uhr ab 03.06.2020 – 24.06.2020
- Kinder mit Notbetreuung: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder im letzten Kita-Jahr: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder bis zum letzten Kita-Jahr: 9.00 – 15.00 Uhr
- die Ein-Tagesregelung entfällt ab Dienstag, den 02.06.2020
Kita „Villa Kunterbunt“ in Genshagen
- Öffnungszeit: 6.00 – 17.00 Uhr
- Kinder mit Notbetreuung: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder im letzten Kita-Jahr: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder bis zum letzten Kita-Jahr: 9.00 – 15.00 Uhr
- die Ein-Tagesregelung entfällt ab Dienstag, den 02.06.2020
Kita „Grashüpfer“ in Wietstock
- Öffnungszeit: 6.00 – 17.00 Uhr
- Kinder mit Notbetreuung: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder im letzten Kita-Jahr: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder bis zum letzten Kita-Jahr: 9.00 – 15.00 Uhr
- die Ein-Tagesregelung entfällt ab Dienstag, den 02.06.2020
Kita „Bummi“ in Groß Schulzendorf
- Öffnungszeit: 6.00 – 17.00 Uhr
- Kinder mit Notbetreuung: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder im letzten Kita-Jahr: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
- Kinder bis zum letzten Kita-Jahr: 9.00 – 15.00 Uhr
- die Ein-Tagesregelung entfällt ab Dienstag, den 02.06.2020