ludwigsfelde
10°
Überwiegend bewölkt
56% Luftfeuchtigkeit
Wind: 5m/s S
MAX C 11 • MIN C 7
2°
DO
3°
FR
6°
SA
10°
SO
12°
MO
Wetter von OpenWeatherMap
Öffnungszeiten Bürgerservice
Montag
geschlossen
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch
09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr

Jeden 1. und 3. Samstag
von 09:00 – 13:00 Uhr
Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Bekanntmachung

Dienstag, 07.09.2021

Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für den Neubau eines Radweges entlang der L 795 von Thyrow nach Siethen, 2. BA – von Bau-km 0-180 bis Bau-km 2+615,744 in der Stadt Trebbin (Gemarkung Thyrow, Stangenhagen und Großbeuthen) und in der Stadt Ludwigsfelde (Gemarkung Siethen) im Landkreis Teltow-Fläming, im Amt Unterspreewald (Gemarkung Freiwalde) und der Stadt Luckau (Gemarkung Kaden) im Landkreis Dahme-Spreewald

Der Landkreis Teltow-Fläming (Vorhabenträger) hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 38 BbgStrG, § 73 VwVfG und § 1 VwVfGBbg beantragt. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Siethen in der Stadt Ludwigsfelde im Landkreis Teltow-Fläming beansprucht.

Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit vom 27.09.2021 bis 26.10.2021 während der Dienststunden

Montag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten in der Stadtverwaltung Ludwigsfelde, Haupteingang des Rathauses der Stadt Ludwigsfelde, Rathausstr. 3, 14974 Ludwigsfelde zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Für die Einsichtnahme ist eine telefonische Anmeldung aufgrund der Covid-19-Pandemie erforderlich.

Es sind die aktuellen Hygiene- und Verhaltensregelungen, nachzulesen auf der Internetseite https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/coronavirus/informationen-zum-neuartigen-coronavirus/ zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Ludwigsfelde besonders zu beachten.

Die Rahmenbedingungen der Einsichtnahme, wie zum Beispiel die konkreten räumlichen Bedingungen sind abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie und der Infektionszahlen. Die Einzelheiten werden auf Nachfrage telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt.

Ansprechpartnerin: Herr Seewald, Telefon-Nr.: 03378 827 175, E-Mail: bauleitplanung@ludwigsfelde.de

Zudem wird der Plan im Internet https://lbv.brandenburg.de Aufgaben → Planfeststellung → Anhörungsverfahren veröffentlicht.

Hinweise:

  1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 11.2021  beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 21 - Anhörung/Planfeststellung Straßen und Eisenbahnen, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten (Telefon: 03342 4266-2105, Fax: 03342 4266-7603 oder 03342 4266-7601) oder bei der Stadt Ludwigsfelde Rathausstr. 3, 14974 Ludwigsfelde gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift zum Aktenzeichen 2105-31103/0795/003 erheben oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten Signatur im Sinne des Vertrauensdienstegesetzes (VDG) i. V. m. der Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.LBV.Brandenburg.de/media/QES_technische_Rahmenbedingungen.pdf aufgeführt sind.
  2. Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß ihrer Beeinträchtigungen erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 39 Abs. 3 BbgStrG i. V. m. § 73 Abs. 4 S. 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahme der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 39 Abs. 1b, 3 BbgStrG i. V. m. § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG).
  3. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
  4. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG.
  5. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der zu gegebener Zeit noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist den Beteiligten freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu den Akten zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 39 Abs. 2 BbgStrG).

  1. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
  2. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
  3. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
  4. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 24 BbgStrG und die Veränderungssperre nach § 40 BbgStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 40 Abs. 5 BbgStrG).
  5. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Internetseite https:// ….… der auslegenden Verwaltungsbehörde der Stadt Ludwigsfelde gemäß § 27a VwVfG zugänglich.
  6. Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten und des Datenschutzbeauftragten: Landesamt für Bauen und Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: LBV-DSB@lbv.brandenburg.de, Telefon: 03342 4266-1500) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art.6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Der Vorhabenträger (Landkreis Teltow-Fläming) als auch dessen Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat die betroffene Person das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Aufgrund der Covid-19-Pandemie wird darum gebeten, für die Einsichtnahme in die Unterlagen vorrangig die Zugangsmöglichkeiten im Internet zu nutzen und Einwendungen schriftlich (per Post oder Fax) oder elektronisch (E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur) einzureichen.