Stadt Ludwigsfelde
Der Wahlleiter
Bekanntmachung
über die Aufforderung zur Benennung von Vorschlägen für die Nachberufung des Wahlausschusses
Gemäß § 16 Abs. 6, Satz 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes sind für ausgeschiedene Beisitzerinnen oder Beisitzer neue Mitglieder in den Wahlausschuss zu berufen. Auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen sollen aus den wahlberechtigten Personen des Wahlgebietes zwei Besitzerinnen oder Beisitzer nachberufen werden.
Ich rufe hiermit die vertretungsberechtigten Personen der in Ludwigsfelde vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen auf, mir entsprechende Vorschläge bis zum 28. März 2023 zu unterbreiten.
Ich weise darauf hin, dass Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, Vertrauenspersonen sowie stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge, nicht als Beisitzerinnen oder Beisitzer im Wahlausschuss tätig sein dürfen (§ 92 Abs. 4 BbgKWahlG). Ferner bitte ich zu beachten, dass nach § 92 Abs. 5 BbgKWahlG folgende Personen die Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit als Beisitzerin oder Beisitzer ablehnen dürfen:
- die Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung und der Landesregierung,
- die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind,
- wahlberechtigte Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
- wahlberechtigte Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert,
- wahlberechtigte Personen, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden Gründen oder wegen einer Krankheit oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, das Amt ordnungsgemäß zu führen sowie
- wahlberechtigte Personen, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten).
Ludwigsfelde, den 20. März 2023
Großmann
Wahlleiter
Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 13 vom 21.03.2023