Führungszeugnis
Allgemeine Informationen:
Das polizeiliche Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) kann nur bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde persönlich beantragt werden
Der Antrag wird dann von der Meldebehörde an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister, in Bonn weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und - entsprechend der Beleg-Art - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.
Bearbeitungsdauer:
Im Normalfall dauert es ca. zwei bis drei Wochen, bis das Führungszeugnis den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- zur Vorlage bei einer Behörde: deren genaue Anschrift (Das Führungszeugnis geht direkt zu dieser Behörde)
Der Verwendungszweck muss bei der Beantragung angegeben werden.
Zuständige Dienststelle / Vorsprache:
Stadtverwaltung Ludwigsfelde, Bürgerservice, Rathausstraße 3, 14974 Ludwigsfelde |
Das polizeiliche Führungszeugnis kann nur persönlich beantragt werden. Eine schriftliche oder telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Gleichlautend ist die Vertretung bei der Antragstellung, beispielsweise durch einen Rechtsanwalt oder durch den Ehegatten, nicht möglich.
Gebühren:
13,00 Euro
|