Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung
Ausschüsse |
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Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde hat 4 Ausschüsse gebildet, die sich mit bestimmten Sachfragen beschäftigen. In jedem Ausschuss, der sich entsprechend der Fraktionsstärke zusammensetzt, arbeiten 9 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Aufgrund der Zuordnung ihrer Aufgabengebiete werden die Sachverhalte in den Ausschüssen vorberaten und es wird eine Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung ausgesprochen. Der Hauptausschuss kann darüber hinaus im Rahmen seiner Entscheidungskompetenz Beschlüsse fassen.
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Aufgabenbereiche der Ausschüsse
Hauptausschuss: |
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Der Hauptausschuss arbeitet auf der Grundlage des § 50 der brandenburischen Kommunalversammlung. Sein Aufgabenbereich umfasst folgende Aufgabengebiete:
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Bauausschuss: |
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Der Bauausschuss besitzt folgenden Aufgabenbereich und umfasst folgende Aufgabengebiete:
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Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss: |
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Der Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss besitzt folgenden Aufgabenbereich und umfasst folgende Aufgabengebiete:
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Rechnungsprüfungsausschuss: |
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Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Aufgaben nach § 102 BbgKVerf wahr. |
Besetzung der Ausschüsse
Hauptausschuss |
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Der Hauptausschuss der Ludwigsfelder Stadtverordnetenversammlung setzt sich aus den einzelnen Mitglieder zusammen:
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Bauausschuss |
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Der Bauausschuss der Ludwigsfelder Stadtverordnetenversammlung setzt sich aus den einzelnen Mitglieder zusammen:
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Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss |
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Der Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss der Ludwigsfelder Stadtverordnetenversammlung setzt sich aus den einzelnen Mitglieder zusammen:
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Rechnungsprüfungsausschuss |
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Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ludwigsfelder Stadtverordnetenversammlung setzt sich aus den einzelnen Mitglieder zusammen:
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Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde hat 4 Ausschüsse gebildet, die sich mit bestimmten Sachfragen beschäftigen. In jedem Ausschuss, der sich entsprechend der Fraktionsstärke zusammensetzt, arbeiten 9 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Aufgrund der Zuordnung ihrer Aufgabengebiete werden die Sachverhalte in den Ausschüssen vorberaten und es wird eine Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung ausgesprochen. Der Hauptausschuss kann darüber hinaus im Rahmen seiner Entscheidungskompetenz Beschlüsse fassen. 