Allgemeine Hinweise zur Ausstellung von Lohnsteuerkarten
Sie erhalten die Lohnsteuerkarte bei der Gemeinde, in der Sie am 20. September des jeweiligen Vorjahres mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.
Sollten Sie nach dem 20.09. aus dem Ausland zugezogen sein, erhalten Sie Ihre Lohnsteuerkarte bei der Gemeinde, bei der die erste Anmeldung erfolgte.
Haben Eheleute unterschiedliche Wohnungen und leben nicht dauernd voneinander getrennt, so ist die Gemeinde zuständig, in der der ältere Ehegatte am Stichtag mit Hauptwohnsitz gemeldet war.
Waren Sie am 20.09. in Ludwigsfelde mit Hauptwohnung gemeldet, dann erfolgt die Ausstellung im Bürgeramt
Die Ausstellung einer Steuerkarte kann nur für das laufende Jahr erfolgen. Für Vorjahre wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt (Finanzamt Luckenwalde).
Die automatische Versendung der Lohnsteuerkarten für das Folgejahr erfolgt bis Ende Oktober. Bitte fordern Sie in dieser Zeit keine Lohnsteuerkarte für das Folgejahr an. Es können Karten erst dann ausgestellt werden, wenn alle Lohnsteuerkarten versandt worden sind.
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